Kennzeichnung
In den Vermarktungsnormen für Eier ist die Eierkennzeichnung EU-weit einheitlich und
verbindlich in geregelt.
Es gelten:
Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame
Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse
Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen
zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier
Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den
ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel
Nach diesen Verordnungen müssen Eier mit einem sogenannten Erzeugercode versehen sein. Dieser muss gut lesbar auf der Außenverpackung der Eier, auf dem Ei selbst oder auf einem beigestelltem Schild stehen. Die Kennzeichnung der Eier gib Auskunft über die Haltung und Herkunft der Eier und setzt sich wie folgt zusammen:
1. Kennung für das Haltungssystem
0 = Ökologische Erzeugung
1 = Freilandhaltung
2 = Bodenhaltung
3 = Käfighaltung
2. Kennung des Registrierungsmitgliedstaats
BE = Belgien
DE = Deutschland
NL = Niederlande
3. Kennung des Betriebs
Gibt Information zum Bundesland, Betrieb und zum Stall.
unsere Erzeugercodes:
0-DE-1508001
0-DE-1508002
0-DE-1508003
0-DE-1508004
0-DE-1508005
0-DE-1508006
0 = ökologischer Erzeuger
DE = Deutschland
15 = Bundesland Sachsen-Anhalt
0800 = Betriebsnummer
1-6 = Stallnummer
